Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rebschule Franz & Andrea Gangl
§ 1 Vertragsgegenstand
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Rebschule Franz Gangl und deren Kunden für die Lieferung und Produktion von Reben und Wein sowie Obst und Säfte durch die Rebschule Franz Gangl bzw. deren Erfüllungsgehilfen.
§ 2 Vertragsabschluß
a) Ein Vertrag kommt durch mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Kunden zustande.
b) Aufträge über die Lieferung von Produkten sind erst dann angenommen, wenn sie von der Rebschule Franz Gangl schriftlich bestätigt worden sind.
§ 3 Gefahrenübergang, Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Klöch auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte das Lager verlassen haben, insbesondere, sobald die Produkte dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurden.
§ 4 Fristen, Rücktritt, Probestellung
a) Fristen, die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von der Rebschule Franz Gangl genannt werden, sind annähernde Angaben und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Rebschule Franz Gangl als verbindliche Fristen bezeichnet werden.
b) Die Einhaltung verbindlicher Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, falls der Verzug oder Leistung auf unserem groben Verschulden beruht, nicht aber bei höherer Gewalt.
c) Die Rebschule Franz Gangl ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.
d) Bei Probestellungen von Produkten ist die Rebschule Franz Gangl berechtigt, einen angemessenen Betrag für deren Minderung und Gebrauch zu berechnen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für den Versand ab Lager. Fracht, Porto und eventuelle Versicherung sind in den Preisen nicht inbegriffen.
b) Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen auf Produkte sind innerhalb von 10 Tagen netto an die Rebschule Franz Gangl zur Zahlung fällig.
c) Die Aufrechung gegen unsere Forderungen ist nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderung möglich.
d) Werden Teillieferungen oder –leistungen nicht bezahlt, so ist die Rebschule Franz Gangl zur Fortsetzung der Lieferung oder Leistung nicht verpflichtet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen der Rebschule Franz Gangl bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
§ 7 Haftung
a) Die Rebschule Franz Gangl übernimmt eine Haftung nur nach Maßgabe dieser AGB.
b) Die Rebschule Franz Gangl haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Folgeschäden.
c) Ein Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
§ 8 Allgemeines
a) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Rebschule Franz Gangl.
b) Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter des Kunden und der Rebschule Franz Gangl.
c) Die Verpflichtung der Rebschule Franz Gangl aus dem geschlossenen Vertrag werden nur innerhalb Österreichs erfüllt.
d) Als Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten wird Klöch vereinbart.
e) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht.